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NIS2 im Fokus: Was sich ändert und wie Sie die Richtlinie meistern

Zuletzt aktualisiert:
Mann im Anzug vor digitalen Datenbildschirmen in blauem Licht.

Zusammenfassung:
Mit NIS2 wird Cybersicherheit endgültig zur Chefsache. Die EU-Richtlinie weitet den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich aus und verschärft dabei Pflichten, Fristen sowie Haftungsrisiken. Doch gute Vorbereitung zahlt sich aus: Wer Risiken systematisch managt und klare Meldewege etabliert, vermeidet nicht nur harte Sanktionen, sondern stärkt langfristig die Widerstandskraft und Zukunftsfähigkeit seines Unternehmens. 

In diesem Artikel:

Mit NIS2 rückt Cybersecurity dorthin, wo sie hingehört: in die Chefetage. Die neue EU-Richtlinie verschärft nicht nur die Gangart bei der Informationssicherheit, sie zieht den Kreis der betroffenen Unternehmen auch deutlich weiter. Doch was bedeutet das konkret für Sie? Wir verschaffen Ihnen den Überblick: Wer muss handeln? Welche Fristen laufen? Und wie setzen Sie die Vorgaben pragmatisch um? 

Was ist NIS2 und wann geht es los?

Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist das Update für Europas digitale Sicherheit. Ihr klares Ziel: Die Widerstandsfähigkeit (Cyber-Resilienz) von Organisationen in kritischen Sektoren massiv zu stärken. 

  • Der Rahmen: EU-weit gültig, umgesetzt in nationales Recht. In Deutschland umfasst das NIS2-Umsetzungsgesetz eine Erneuerung des BSI-Gesetzes, das Aufgaben und Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie zentrale Pflichten und Regeln zur IT-/Cybersicherheit in Deutschland festlegt. 
  • Der Start: In Deutschland tritt das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft.
  • Die Dringlichkeit: Es gibt keine Übergangsfristen, die Pflichten greifen sofort. 

Gehören Sie dazu?

NIS2 unterscheidet zwischen „wesentlichen“ (Essential Entities) und „wichtigen“ Einrichtungen (Important Entities). Ob Sie betroffen sind, hängt von Ihrer Branche und Ihrer Größe ab. 

  • Die Faustregel zur Größe
    In der Regel sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro involviert. Doch Vorsicht: Auch kleinere Betriebe können in den Fokus rücken, wenn sie eine kritische Rolle in der Lieferkette spielen. 

  • Betroffene Branchen 
    Der Radius betroffener Industrien hat sich deutlich erweitert. Dazu zählen unter anderem: 
    • Lebensmittelindustrie
    • Chemie und Pharma 
    • Gesundheitswesen
    • Energie, Wasser und Entsorgung 

Wichtig: NIS2 geht weit über das klassische KRITIS-Gesetz hinaus. Viele Unternehmen stehen damit erstmals vor regulierten Anforderungen. 

Was wird konkret verlangt?

NIS2 fordert nicht nur Sicherheit, sondern ein nachweisbares Risikomanagement. Bloße Technik reicht nicht mehr; es geht um dokumentierte Prozesse. Im Zentrum stehen: 

  • Risikomanagement und klare Security-Governance
  • Notfallpläne (Business Continuity) und Krisenmanagement
  • Absicherung der Lieferkette
  • Konsequentes Patch- und Schwachstellenmanagement
  • Sauberes Identitäts- und Zugriffsmanagement
  • Lückenlose Protokollierung 

NIS2 fordert weit mehr als technische Barrieren – die Richtlinie verlangt klare organisatorische und strategische Schritte. Damit wird Cybersicherheit endgültig zur Chefsache: Geschäftsleitungen tragen die Verantwortung für die Umsetzung, haften mit und müssen jederzeit über aktuelle Risiken im Bilde sein. Gleichzeitig wird Wissen zum entscheidenden Schutzfaktor, denn verpflichtende Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeitende verankern das Bewusstsein für Gefahren und Meldewege im gesamten Team. 

Dabei gilt ein konsequent risikobasierter Ansatz. Maßnahmen orientieren sich nicht an theoretischen Modellen, sondern an realen Bedrohungsszenarien und kommen regelmäßig auf den Prüfstand. Auch externe Partnerschaften rücken in den Fokus: Die Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern erfordert Verträge, die Sicherheitsstandards verbindlich festschreiben. 

Hinzu kommen der Schutz sensibler Daten durch Verschlüsselung sowie die physische Sicherheit. Kurzum: NIS2 verlangt ein lebendiges Sicherheitsmanagement, das technische, organisatorische und strategische Ebenen vereint und sich stetig weiterentwickelt. 

Wenn es brennt: Meldepflichten unter Zeitdruck

Bei einem Sicherheitsvorfall tickt die Uhr, die Fristen sind sportlich:

  • 24 Stunden für eine erste Frühwarnung
  • 72 Stunden für die qualifizierte Meldung
  • 1 Monat für den Abschlussbericht 

Eines ist klar: Verstöße gegen die NIS2-Richtlinie bleiben nicht ohne Folgen. Die Sanktionen sind spürbar und können schnell teuer werden. Für „wesentliche Einrichtungen“ stehen Geldbußen von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes im Raum, je nachdem, welcher Wert höher ist. Auch „wichtige Einrichtungen“ müssen mit Forderungen von bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 % des Jahresumsatzes rechnen.  

Doch das Risiko trifft nicht nur das Unternehmen als Ganzes. Bei groben Pflichtverletzungen können Führungskräfte persönlich haftbar gemacht werden. Behörden haben zudem die Befugnis, Auflagen zu erteilen, Sonderprüfungen anzusetzen oder sogar die Tätigkeit der verantwortlichen Personen vorübergehend einzuschränken. Betrachten Sie die Meldepflichten daher nicht als reine Formalität, sondern als entscheidendes Instrument, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren und Ihren guten Ruf zu schützen. 

Wo liegen die Stolpersteine?

Die größten Stolpersteine sind erfahrungsgemäß: 

  1. Unklarer Status: Bin ich betroffen? Und wenn ja, wie stark?
  2. Altlasten: Veraltete Server (Legacy-IT) und On-Premise-Systeme erfüllen heutige Sicherheitsstandards oft nicht mehr.
  3. Zeitmanagement: 24 Stunden lassen keinen Raum für Improvisation.
  4. Beweislast: Maßnahmen müssen nicht nur existieren, sondern auditierbar belegt werden. 

Ihr Vorteil in der Cloud

Zwar schreibt NIS2 keine spezifische Architektur vor, doch moderne Cloud- und SaaS-Modelle können Ihnen viel Arbeit abnehmen. Warum? Weil Updates, Systemhärtung und Verfügbarkeit oft schon im Service inbegriffen sind. Das „Shared-Responsibility-Prinzip“ bleibt bestehen, aber Sie reduzieren Ihre operativen Risiken erheblich. 

Ihr Fahrplan zur Compliance

So gehen Sie das Thema strukturiert an:

  1. Status klären: Prüfen Sie Ihre Betroffenheit und Kategorie. 
  2. Verantwortung zuweisen: Definieren Sie klare Rollen. 
  3. Lücken finden: Machen Sie eine Gap-Analyse gegen die NIS2-Vorgaben. 
  4. Risiken bewerten: Identifizieren Sie Ihre kritischen Assets. 
  5. Ernstfall proben: Testen Sie Ihre Incident-Response-Pläne. 
  6. Lieferkette sichern: Behalten Sie auch Ihre Partner im Blick. 
  7. Technik härten: Setzen Sie die nötigen Sicherheitsmaßnahmen um. 
  8. Dranbleiben: Dokumentieren Sie alles und verbessern Sie sich stetig. 

Fazit: Sicherheit als Chance begreifen

Sehen Sie NIS2 nicht als bürokratische Bürde, sondern als strategischen Hebel. Wer jetzt handelt, minimiert nicht nur regulatorische Risiken, sondern sichert die Zukunftsfähigkeit seines Unternehmens. In unseren komplexen Industrien sind Stabilität und Resilienz die Währung von morgen. 

Autor Stefan Klammler

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