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Digitale Archivierung ist der Vorgang, bei dem Informationen auf einem digitalen Datenträger elektronisch gespeichert werden. Zumeist handelt es sich dabei um handels- sowie steuerrechtlich relevante Dokumente.
Es gibt drei Arten der digitalen Archivierung: Dokumentenarchivierung, revisionssichere elektronische Datenarchivierung und elektronische Langzeitarchivierung.
Dokumentenarchivierung bezieht sich auf solche Dokumente, die digital ein- und ausgehen. Zwar werden diese archiviert, allerdings zu festgelegten Zeitpunkten benötigt. Eine interne Software zur Archivierung ermöglicht es meist, darauf zuzugreifen.
Revisionssicher elektronisch archivierte Daten sind kaufmännische Dokumente, die ordnungsgemäß und sicher aufbewahrt werden. Sie erfüllen die Aufbewahrungsfrist zwischen sechs und zehn Jahren und erfüllt sämtliche Erfordernisse nach HGB, AO und GoBD. Mehr dazu gibt es hier: Revisionssichere Archivierung.
Die elektronische Langzeitarchivierung meint den Zeitraum, der nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen beginnt. Meist ist dies nach zehn Jahren der Fall.
Grundsätzlich kann jedes Dokument digital archiviert werden. Typischerweise handelt es sich dabei jedoch um:
Bestimmte Dokumente unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und müssen digital archiviert werden, wenn sie in elektronischer Form erstellt und empfangen wurden. Wichtig ist dabei, dass das Original in der Form archiviert wird, in der es ins Unternehmen gekommen ist. Wenn ein Dokument digital eingegangen ist, muss es digital archiviert werden; wenn es in Papierform eingegangen ist, muss es in erster Linie in Papierform archiviert werden (wenn es nicht revisionssicher archiviert wird). Dazu gehören in der Regel:
Die rechtlichen Anforderungen zur digitalen Archivierung basieren auf Regelungen wie der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) und anderen steuerrechtlichen Bestimmungen.
Um den gesetzlichen Vorgaben und ihrer Pflicht entsprechend zu archivieren, müssen die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) eingehalten werden. Sie beinhalten die Anforderungen der revisionssicheren Archivierung. Sie gelten für den gesamten Aufbewahrungszeitraum und sind für sämtliche Dokumente, die steuerrechtlich relevant sind, bindend. Die GoBD-Grundsätze sind seit Januar 2015 in Kraft. Sie gelten für Unternehmen, die buchführungspflichtig sind, selbstständige und freiberufliche Arbeitende.
Die Anforderungen nach GoBD umfassen folgende Kriterien, damit die Buchhaltung von Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben gerecht wird:
Dokumente bzw. deren Archivierung müssen
Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente sind in Deutschland gesetzlich geregelt und hängen von der Art des Dokuments ab. Die wichtigsten Fristen sind:
Die Fristen beginnen in der Regel mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Während der gesamten Aufbewahrungsfrist müssen die Dokumente so aufbewahrt werden, dass sie jederzeit lesbar, nachvollziehbar und unveränderbar sind, wie es beispielsweise in den GoBD vorgeschrieben ist. Wenn die Dokumente digital vorliegen, müssen sie in einem langzeitstabilen Datenformat gespeichert werden.
Digitale Archivierung muss zunächst den Grundsätzen der GoBD entsprechen, um rechtssicher zu sein. Ist dies der Fall, erfolgt sie in der Regel in vier Schritten:
Dokument wird erfasst und digitalisiert.
Erfasste Daten werden verarbeitet.
Dokument wird revisionssicher im digitalen Archiv abgelegt.
Dokumente sind verfügbar und können aufgerufen werden.
Elektronische Archivierung bringt viele Vorteile mit sich. Am häufigsten profitieren Unternehmen von den folgenden:
Ein typisches Beispiel ist die Archivierung von Rechnungen.
Dafür werden die folgenden Schritte durchlaufen:
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