Revisionssicherheit gewährleistet unveränderbare, nachvollziehbare und gesetzeskonforme Archivierung digitaler Dokumente.
Bei der revisionssicheren Archivierung geht es darum, gespeicherte Daten so zu schützen, dass sie nicht nachträglich verändert, gefälscht oder manipuliert werden können. Die revisionssichere Archivierung ist Teil der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, GoBD. Die Rede ist dann von GoBD-konformer revisionssicherer Archivierung.
Für die revisionssichere Archivierung von Daten gelten folgende gesetzliche Grundlagen:
Einige wesentliche Regelungen der DSGVO sind die Begrenzung des Speichers sowie feste Aufbewahrungspflichten, Integrität und Vertraulichkeit, die Minimierung von Daten sowie das Recht auf Löschung. Unter anderem diese Vorgaben müssen bei der revisionssicheren Archivierung berücksichtigt werden.
Einige wesentliche Grundsätze der GoBD sind die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit und Korrektheit, Ordnung und Klarheit sowie die Unveränderbarkeit von Daten und deren Sicherheit. Sind diese Kriterien erfüllt, ist eine GoBD-konforme revisionssichere Archivierung gewährleistet.
Das IT-Sicherheitsgesetz beinhaltet Regeln für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und ist für Unternehmen, die kritische Infrastruktur betreiben, zwingend zu erfüllen. Sie sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen organisatorischer sowie technischer Art treffen, um Verfügbarkeitsstörungen, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Dem Schutz von Geheimnissen unterliegen solche Informationen, die kommerzielles Interesse stützen. Auch diese Regelung ist eine gesetzliche Grundlage. Typischerweise handelt es sich dabei um Produktionsverfahren, Konstruktionspläne und Kundenübersichten. Um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten, sind organisatorische und technische Maßnahmen nötig. So muss die digitale Datenhaltung immer dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Die GoBD regeln die Anforderungen, die an die revisionssichere Archivierung gestellt werden. Der Begriff Revisionssicherheit umfasst das vollständige Verfahren, das beim revisionssicheren Archivieren durchlaufen wird, weshalb man es auch als Verfahrensdokumentation bezeichnet. Die revisionssichere Dokumentation umfasst:
Der Fokus liegt darauf, die Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Unternehmen greifen zumeist auf den „Code of Practice“ zurück. Er wurde vom „Verband Organisations- und Informationssysteme“ (VOI) ins Leben gerufen und dient als Orientierungshilfe, um elektronische Unterlagen rechtlich konform zu verwalten.
Es gibt folgende Grundsätze zur revisionssicheren Archivierung:
Die Archivierung von Dokumenten muss schnellstmöglich nach deren Eingang oder Erstellung erfolgen. Die Prozessdokumentation hält fest, welche Unterlage zu welchem Zeitpunkt archiviert oder geändert wurde.
Es ist sicherzustellen, dass elektronisch archivierte Dokumente vollständig mit dem Original übereinstimmen und nicht nachträglich verändert werden können.
Für eine revisionssichere Archivierung muss gewährleistet sein, dass Dokumente beim Übertragen ins Archiv nicht verloren gehen. Sie müssen vollständig vorgehalten werden.
Dokumente dürfen erst gelöscht werden, wenn die Aufbewahrungspflicht von in der Regel zehn Jahren vollständig abgelaufen ist.
Archivierte Dokumente müssen immer und schnell auffindbar sein. Dafür können zum Beispiel Metadaten hinterlegt werden.
Einige wesentlichen Vorteile der revisionssicheren Archivierung sind:
Die GoBD geben vor, dass eingehende und ausgehende Dokumente rechtskonform zu archivieren sind. Dazu zählen die revisionssichere E-Mail-Archivierung sowie unter anderem:
Im Zuge der revisionssicheren Archivierung muss gewährleistet sein, dass das Archivierungssystem die personenbezogenen Daten nach einem definierten Zeitraum vollständig löscht. Zudem muss auf Nachfrage jederzeit ersichtlich sein, welche Daten zu welchem Zweck und an welcher Stelle archiviert sind.
Die allgemeine digitale bzw. elektronische Archivierung umfasst die Möglichkeit, Dokumente digital abzulegen. Sie muss jedoch keine strikten Vorgaben erfüllen. Die revisionssichere Archivierung hingegen unterliegt zahlreichen rechtlichen Vorgaben zum Beispiel durch die GoBD.
Um revisionssicher zu archivieren, sind grundsätzlich keine speziellen Softwarelösungen nötig. Die Ablage kann auch in einer Dateistruktur auf einem Fileserver erfolgen, meist als PDF. Das ist jedoch sehr aufwändig und birgt das Risiko, den Überblick zu verlieren. Um maximale Transparenz sicherzustellen, die Arbeitsprozesse effizient zu gestalten und Zeit zu sparen, eignet sich ein Dokumentenmanagementsystem. Statt in Insellösungen zu arbeiten, übernimmt ein gutes DMS
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