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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für Apps der Yaveon GmbH

Stand: Juli 2025

01 | Allgemeines

Die Yaveon GmbH, Schweinfurter Str. 9, 97080 Würzburg („Yaveon“ oder „wir“) gewährt Ihnen („Nutzer“ oder „Sie“) die Möglichkeit, die App („Software“) gemäß ihrem bestimmungsgemäßen Zweck auf Basis dieser Nutzungsbedingungen zu verwenden.

Sie akzeptieren diese Nutzungsbedingungen unwiderruflich. Entgegenstehende Lizenzbedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht gültig.

Wir behalten uns das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu überarbeiten und zu ändern. Änderungen gelten als von Ihnen akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist schriftlich widersprechen und die App nach Veröffentlichung der geänderten Bedingungen weiterhin nutzen. Auf diese Wirkung werden wir Sie im Änderungsfall hinweisen.

Diese Bedingungen gelten nicht für Microsoft-Software oder Microsoft-Online-Dienste. Deren Nutzung erfordert einen gesonderten Vertrag zwischen dem Kunden und Microsoft, der durch Yaveon als autorisierter Partner vermittelt werden kann. Yaveon übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung für Ausfälle oder Unterbrechungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Microsoft-Software.

02 | Rechte von Yaveon

Alle Dienste und Inhalte der App – insbesondere Texte, Logos, Bilder, Marken, Grafiken, Animationen, Audiodateien und Software – sind gesetzlich geschützt, z. B. durch Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Patente, Markenrecht, Designrecht, Datenbankrecht, Geschäftsgeheimnisse, Datenschutzrechte oder ähnliche Rechte. Yaveon ist Eigentümer oder Lizenznehmer aller Schutzrechte an der Software und deren Inhalten oder Diensten. Alle Rechte verbleiben bei Yaveon. Dies gilt auch für Weiterentwicklungen der Software durch den Nutzer.

03 | Nutzungsrecht, Gewährleistung

Yaveon gewährt Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software für die Dauer des Vertrags. Ein entgeltlicher Vertrag kommt zustande, wenn Yaveon Ihr Angebot ausdrücklich oder stillschweigend annimmt.

Einzelheiten zum Vertrag (z. B. gewählte Software, Funktionsumfang, Preis, Dauer, Leistungen) ergeben sich aus Ihrer Auswahl im Bestellprozess oder dem Bestellformular sowie den Informationen von Yaveon. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung und insbesondere dem im Auftrag definierten Umfang. Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit der Software und Leistungen ist ausschließlich diese Beschreibung, nicht aber mündliche oder schriftliche Aussagen von Yaveon vor Vertragsabschluss.

Das Nutzungsrecht ist auf die lizenzierte Anzahl und Art von Nutzern beschränkt. Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen, lizenzieren, übertragen oder Dritten zugänglich machen. Die Lizenz umfasst nicht den Zugang zum Quellcode.

Wir bemühen uns, die Software und die damit verbundenen Dienste ständig verfügbar zu halten. Wartungsarbeiten, Sicherheitsbedenken, Kapazitätsengpässe oder höhere Gewalt (z. B. Ausfall öffentlicher Netze) können jedoch zu Unterbrechungen führen.

Ein kompatibles Endgerät ist zur Nutzung erforderlich. Systemanforderungen für Business Central finden Sie in der Microsoft-Online-Dokumentation.

Leistungsbeschreibungen oder technische Angaben – auch unter Bezugnahme auf DIN-, ISO- oder andere Normen – stellen keine Garantie dar.

04 | Dokumentation, Software-Updates

Die Dokumentation ist in der Online-Hilfe der Software verfügbar. Weitere Dokumente können separat erworben werden, ggf. auch in anderen Sprachen. Alle Rechte an der Dokumentation verbleiben bei Yaveon, ebenso alle Kopien, Modifikationen und abgeleiteten Versionen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken und andere Rechte an geistigem Eigentum.

Yaveon stellt in unregelmäßigen Abständen Software-Updates bereit, die in der Regel automatisch installiert werden. Nur die aktuelle Version enthält alle neuen Funktionen. Downgrades sind nicht Bestandteil der Leistung.

05 | Änderungsverbot durch den Nutzer

Sie dürfen die Software nicht verändern oder modifizieren, es sei denn, Yaveon hat dem schriftlich zugestimmt. Sie verpflichten sich, den Quellcode nicht zu analysieren oder zu entschlüsseln. § 69e UrhG bleibt unberührt.

06 | Datensicherung und Datenverlust

Wir übernehmen keine Garantie für die dauerhafte Speicherung der bei Nutzung der Software an Ihr Endgerät übertragenen Daten. Sie sind verpflichtet, sämtliche Daten in Ihrem Verantwortungsbereich ordnungsgemäß zu sichern.

Zugangsdaten sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei der Registrierung müssen Sie sicherstellen, dass diese nicht ausgespäht werden.

07 | Haftung

Yaveon haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Das gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer eigenmächtig Änderungen an der Software vornimmt.

08 | Vertraulichkeit

Die Software, Dienste, Handbücher, Daten, Dokumentationen und sonstigen Materialien von Yaveon enthalten vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse (z. B. Algorithmen, Logik). Der Kunde darf diese Informationen nicht an Dritte weitergeben und nur gemäß Vertrag nutzen.

09 | Lizenzmiete (Subscription)

Bei einem Abonnement kann der Nutzungsumfang jederzeit durch neue Bestellung erhöht oder auf ein höheres Paket umgestellt werden. Eine Reduktion oder Downgrade ist nur zum Ende der Grund- oder Verlängerungslaufzeit möglich.

Bei Erweiterung innerhalb der Laufzeit werden die Zusatzkosten anteilig berechnet. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Yaveon-Preisliste. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung zu Vertragsbeginn sowie zu Beginn jeder Verlängerung.

Alle im Auftrag genannten Preise und Gebühren sind vom Kunden gemäß vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen. Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto, also ohne Umsatz-, Verkaufs-, Nutzungs-, Quellen- oder andere Steuern. Die Zahlung liegt in der Verantwortung des Kunden.

Yaveon ist berechtigt, die Gebühren zum Ende der Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung wird mit einer Frist von mindestens 30 Kalendertagen angekündigt. Der Kunde kann der Erhöhung innerhalb von 14 Tagen widersprechen – in diesem Fall endet der Vertrag am Ende der laufenden Laufzeit. Widerspricht der Kunde nicht, gilt dies als Zustimmung. Auf diese Rechtsfolge wird Yaveon in der Ankündigung hinweisen.

10 | Telemetriedaten in Business Central

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Yaveon zur Verbesserung seiner Apps und zur Lizenzüberprüfung Telemetriedaten aus Business Central erhebt.

Diese Daten werden in Microsoft Azure Application Insights gespeichert und weitgehend anonymisiert. Sie enthalten keine personenbezogenen Daten und können folgende tenant-spezifische Informationen umfassen:

  • Tenant ID
  • Umgebungsdaten
  • Client-Name
  • Unternehmensinformationen
  • Anzahl lizenzierter Benutzer
  • Installierte Yaveon-Apps und technische App-Daten

Eine vollständige Liste der erhobenen Daten finden Sie unter: https://learn.microsoft.com/en-us/dynamics365/business-central/dev-itpro/administration/telemetry-overview

11 | Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel

Der Nutzer darf die Software nicht verwenden, wenn er auf der SDN-Liste des US-Finanzministeriums oder auf der Denied Persons List bzw. Entity List des US-Handelsministeriums steht.
§ 377 HGB findet Anwendung.

Sollte eine Bestimmung dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt bei Vertragslücken.

12 | Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Würzburg.

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