Gemeinsam neu definiert: Entdecken Sie unseren Rebranding-Trailer. Jetzt ansehen!
yaveon favicon bildmarke
Icon weiße Lupe

Elektronische Rechnung einfach erklärt

Veröffentlicht Apr. 24, 2023
Person tippt auf Laptop mit Dollarzeichen im Hintergrund.

Was ist eine elektronische Rechnung?

Eine elektronische Rechnung ist ein elektronisches Dokument, das den gleichen Inhalt enthält wie eine Papierrechnung. Sie zieht zudem die gleichen Rechts­folgen nach sich. Syno­nym bzw. als Abkürzung wird eine elektro­nische Rech­nung auch als E-Rech­nung bezeichnet.

In diesem Artikel:

Wer muss E-Rechnungen stellen?

Öffentliche Auftraggeber sowie Unter­nehmen, die Aufträge für die Bundes­ver­waltung übernehmen, haben in Deutsch­land die Pflicht, elektronische Rechnungen zu stellen. Die dazugehörige Regelung, ähnlich einem Gesetz, legt die E-Rech­nungs­verordnung fest. Die Umstellung auf elektronische Rechnung gehört demnach zum Alltag.

Ab wann werden E-Rechnungen Pflicht?

Ab Januar 2025 müssen B2B-Unter­neh­men Rechnungen elektronisch erstellen, versenden und verarbeiten können. Der Gesetzgeber bietet jedoch eine Übergangs­frist bis Januar 2028. Je nach Jahres­umsatz eines Unternehmens endet die Übergangsphase bereits früher. Danach dürfen Rechnungen ausschließlich elek­tronisch versendet werden.

In welchen Formen können elektronische Rechnungen auftreten?

Elektronische Rechnungen laufen über Software. Es gibt sie in folgenden For­maten:

  • Strukturierte Daten wie XML- oder EDI-Format
  • Unstrukturierte Daten wie PDF- oder Word-Formate bzw. als E-Mail-Text oder Bilddatei
  • Hybride Daten, also eine Mischung aus Bilddatei oder PDF sowie XML- oder EDI-Format

Im Alltag kommen am häufigsten hybride Daten zum Einsatz.

Hand berührt leuchtendes futuristisches Interface.

E-Rechnungen mit Yaveon 365 EDI abwickeln.

Elektronischer Datenaustausch sämtlicher Dokumentenarten inklusive E-Rechnungen? Yaveon 365 EDI macht's möglich.

Welche Lieferungs- und Empfangswege gibt es für E-Rechnungen?

  • E-Mail bzw. E-Mail-Anhang
  • DE-Mail
  • E-Post
  • Fax via Computer
  • SMS mit Download über das Web

Welche Vorteile haben elektronische Rechnungen?

  • Weniger Kosten: Da weder Papier noch Porto beim Erstellen von Rechnungen benötigt wird
  • Mehr Platz: In den Regalen, da elek­tronische Rechnungen nicht in Papier­form archiviert werden und Aus­dru­cken nicht nötig ist
  • Zeitersparnis: Da sowohl die Erstel­lung als auch die Bearbeitung und Aufbewahrung von E-Rechnungen (teil-)auto­matisiert sowie digital er­folgen. Teils ist es sogar möglich, eine E-Rechnung aus direkt aus dem ERP-System zu erstellen
  • Weniger Fehler: Da keine manuelle Eingabe mehr nötig ist und Medien­brüche vermieden werden
  • Zufriedenere Kunden: Da die Durchlaufzeiten kürzer sind und die Bearbeitung schneller erfolgt
  • Durch­gängige Digitalisierung: Da ein weiterer Bereich des Unternehmens digital umgesetzt werden kann
  • Mehr Rücksicht auf die Umwelt und Klimaschutz: Denn je weniger Papier benötigt wird, desto weniger Bäume müssen gefällt werden. Außerdem werden nötige Fahrten reduziert und damit der CO2-Ausstoß gesenkt
Elektronische Rechnung VorteileAblauf Wareneingangskontrolle

Wie muss eine elektronische Rechnung aussehen?

  • Eine elektronische Rechnung muss ein elektronisches Format umfassen. Als solches wird sie: ausgestellt, gesendet, empfangen, verarbeitet.
  • Eine weitere Vorgabe ist, dass Sie für Menschen lesbar ist.
  • Zudem muss über ein Kontroll­ver­fahren die Echtheit der Herkunft nachgewiesen werden können.

Welche Angaben muss eine E-Rechnung enthalten?

Grundsätzlich muss eine elektronische Rechnung die gleichen Angaben enthalten wie eine Papierrechnung.

Dabei handelt es sich um:

  • Name und Anschrift des Unter­neh­mens
  • Name und Anschrift des Leistungs­empfängers
  • Steuernummer und / oder Umsatz­steuer-Identifikationsnummer
  • Datum, an dem die Rechnung ausge­stellt wurde
  • Art der Lieferungen und Menge der Artikel
  • Leistungsart und -umfang
  • Zeitpunkt, zu dem die Lieferung oder andere Leistungen erfolgen
  • Zeitpunkt der Zahlung
  • Entgelt, Steuerbetrag und -satz
  • Entgeltminderungen, die vorab verein­bart wurden

Eine digitale Unterschrift ist für eine gültige E-Rechnung nicht notwendig.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für elektronische Rechnungen?

Elektronische Rechnungen fallen unter die gesetzlichen Grundlagen der GoBD. GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungs­mäßi­gen Führung und Aufbewahrung von Bü­chern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektro­nischer Form sowie zum Daten­zugriff“. und greift auch bei elektronischen Rechnungen. Es gilt die Pflicht für Unter­nehmen, GoBD-konform zu archivieren.

Wie wird eine elektronische Rechnung GoBD-konform verarbeitet?

Damit elektronische Rechnungen GoBD-Konform verarbeitet werden, werden Formate wie ZUGFeRD und XRechnung herangezogen und in Software verarbeitet. Beides sind Datenmodelle auf XML-Basis und ermöglichen es, Rechnungen länder­übergreifend einheitlich auszu­tauschen. Dabei ist es nicht ausreichend, PDF-Datei­en lokal oder in der Cloud zu archi­vieren. Vielmehr müssen sie revisions­sicher archiviert werden. Dafür müssen einige Kriterien erfüllt sein.

Sie müssen:

  • nachvollziehbar und prüfbar dank Signatur
  • vollständig
  • richtig
  • ordnungsgemäß
  • unveränderbar
  • inklusive Verfahrensdokumentation
  • vor Verlust gesichert
  • sowie zeitgerecht gebucht und aufge­zeichnet sein.
Hand berührt leuchtendes futuristisches Interface.

E-Rechnungen mit Yaveon 365 EDI abwickeln.

Elektronischer Datenaustausch sämtlicher Dokumentenarten inklusive E-Rechnungen? Yaveon 365 EDI macht's möglich.

Was gilt für die Aufbewahrung elektronischer Rechnungen?

14b UstG regelt, dass Rechnungen zehn Jahre aufbewahrt werden müs­sen und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine elektronische oder eine Rechnung in Papierform handelt. Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die jeweilige Rechnung ausgestellt wurde. Während der Aufbewahrung müs­sen Rechnungen zu jederzeit den Anforde­rungen des §14 Abs. 1 Satz 2 UstG ent­sprechen. Dabei handelt es sich um die Echtheit der Herkunft sowie die Unver­sehrt­heit von Inhalt und Lesbarkeit. Zudem sind Steuerpflichtige verpflichtet, die Vorschriften des UstG und der Abgabenordnung sowie die GoBD im Blick zu haben.

Was müssen Unternehmen beachten, wenn sie elektronische Rechnungen einführen?

Mit der Einführung von E-Rechnungen sollten einige Voraussetzungen sicher­gestellt sein:

  • Die Verarbeitung von Eingangs­rech­nungen erfolgt regelmäßig. Sie werden auch Richtigkeit und formell geprüft.
  • Elektronische Rechnungen werden gebucht, sobald die Prüfung abge­schlossen ist.
  • Die Zahlung der elektronischen Rech­nungen erfolgt zum angegebenen Zahlungsziel.
  • Die Aufbewahrung muss sichergestellt sein.
  • Die Verarbeitung der anfallenden Daten erfolgt DSGVO-konform.
  • Kunden und Lieferanten haben dem Versand von E-Rechnungen zuge­stimmt. Die Zustimmung des Empfän­gers ist also vorhanden.

Papierrechnung, PDF-Rechnung und elektronische Rechnung

Papierrechnung

Bei einer Papierrechnung handelt es sich um eine Rechnung, die bildhaft als Ausdruck repräsentiert wird. Es ist nicht möglich, sie automatisch und elektronisch zu verarbeiten.

PDF-Rechnung

Eine PDF-Rechnung wird im elek­tro­nischen Format ausgestellt, über­mittelt und empfangen. Gleichzeitig handelt es sich dabei um eine bildhaft repräsentierte Rech­nung, die nicht automatisch und elektronisch verarbeitet werden kann.

Elektronische Rechnung

Eine E-Rechnung hingegen wird elektronisch übermittelt und empfan­gen und kann gleichzeitig automatisch sowie elektronisch verarbeitet werden. Medienbrüche werden so vermieden.

Wie Yaveon 365 EDI bei der E-Rechnungspflicht unterstützt

Die E-Rechnungspflicht stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Mit Yaveon 365 EDI meistern Sie diese Anforderungen effizient und zuverlässig.

  • E-Rechnungen erstellen und impor­tieren im XRechnungsformat auf Basis gebuchter Verkaufsrechnungen und -gutschriften.
  • Frei konfigurierbare Mappings für den Import und Export, angepasst an Rechnungs­empfänger und -ersteller.
  • Automatischer Belegversand und erneuter Versand per E-Mail, FTP/SFTP oder AS/2 (optionale Kosten).
  • Historie und Protokolle zur Einsicht der versendeten E-Rechnungen.
  • Automatischer Download von einge­henden Rechnungen und Schutz vor doppeltem Import durch Prüfung der Kreditorennummern.
  • Eingangsrechnungsprüfung mit automatisierter Erzeugung von Ein­kaufs­rechnungen zur Kontrolle.
Autor Stefan Klammler

Fragen an unseren Experten Stefan Klammler?

Kontaktieren Sie unser Team und wir melden uns bei Ihnen.

Trends, Tipps & Events: 
aktuelle Insights

Was ist EDI? | Bedeutung, Anwendung und mehr Was ist EDI? | Bedeutung, Anwendung und mehr – Beitrag öffnen
Was ist EDI? | Bedeutung, Anwendung und mehr

Das Akronym EDI steht für Electronic Data Interchange und meint den standardisierten, elektronischen Austausch von Dokumenten.

Alles über digitale Unterschriften Alles über digitale Unterschriften – Beitrag öffnen
Alles über digitale Unterschriften

Eine digitale Signatur ist ein digitaler Stempel, der bestätigt, dass der Unterzeichner einen Dokumentenstand eindeutig „unterschrieben“ hat.

Erfolgsgeschichte: Bort Erfolgsgeschichte: Bort – Beitrag öffnen
Erfolgsgeschichte: Bort

Wie BORT Zeit spart sowie täglich rund 430 Belege bearbeitet und warum das alles ohne externe Hilfe klappt, lesen Sie im Bericht.

Immer auf dem Laufenden mit unseren Insights.

Anmeldung zum Newsletter
Yaveon Favicon
Über 750 Unternehmen vertrauen auf Yaveon als ERP-Partner Ihrer Wahl
Yaveon Favicon
© 2025 Yaveon. All rights reserved.
cross