Das Akronym EDI steht für Electronic Data Interchange und meint den standardisierten, elektronischen Austausch von Dokumenten.
Eine elektronische Rechnung ist ein elektronisches Dokument, das den gleichen Inhalt enthält wie eine Papierrechnung. Sie zieht zudem die gleichen Rechtsfolgen nach sich. Synonym bzw. als Abkürzung wird eine elektronische Rechnung auch als E-Rechnung bezeichnet.
Öffentliche Auftraggeber sowie Unternehmen, die Aufträge für die Bundesverwaltung übernehmen, haben in Deutschland die Pflicht, elektronische Rechnungen zu stellen. Die dazugehörige Regelung, ähnlich einem Gesetz, legt die E-Rechnungsverordnung fest. Die Umstellung auf elektronische Rechnung gehört demnach zum Alltag.
Ab Januar 2025 müssen B2B-Unternehmen Rechnungen elektronisch erstellen, versenden und verarbeiten können. Der Gesetzgeber bietet jedoch eine Übergangsfrist bis Januar 2028. Je nach Jahresumsatz eines Unternehmens endet die Übergangsphase bereits früher. Danach dürfen Rechnungen ausschließlich elektronisch versendet werden.
Elektronische Rechnungen laufen über Software. Es gibt sie in folgenden Formaten:
Im Alltag kommen am häufigsten hybride Daten zum Einsatz.
Grundsätzlich muss eine elektronische Rechnung die gleichen Angaben enthalten wie eine Papierrechnung.
Dabei handelt es sich um:
Eine digitale Unterschrift ist für eine gültige E-Rechnung nicht notwendig.
Elektronische Rechnungen fallen unter die gesetzlichen Grundlagen der GoBD. GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. und greift auch bei elektronischen Rechnungen. Es gilt die Pflicht für Unternehmen, GoBD-konform zu archivieren.
Damit elektronische Rechnungen GoBD-Konform verarbeitet werden, werden Formate wie ZUGFeRD und XRechnung herangezogen und in Software verarbeitet. Beides sind Datenmodelle auf XML-Basis und ermöglichen es, Rechnungen länderübergreifend einheitlich auszutauschen. Dabei ist es nicht ausreichend, PDF-Dateien lokal oder in der Cloud zu archivieren. Vielmehr müssen sie revisionssicher archiviert werden. Dafür müssen einige Kriterien erfüllt sein.
Sie müssen:
14b UstG regelt, dass Rechnungen zehn Jahre aufbewahrt werden müssen und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine elektronische oder eine Rechnung in Papierform handelt. Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die jeweilige Rechnung ausgestellt wurde. Während der Aufbewahrung müssen Rechnungen zu jederzeit den Anforderungen des §14 Abs. 1 Satz 2 UstG entsprechen. Dabei handelt es sich um die Echtheit der Herkunft sowie die Unversehrtheit von Inhalt und Lesbarkeit. Zudem sind Steuerpflichtige verpflichtet, die Vorschriften des UstG und der Abgabenordnung sowie die GoBD im Blick zu haben.
Mit der Einführung von E-Rechnungen sollten einige Voraussetzungen sichergestellt sein:
Bei einer Papierrechnung handelt es sich um eine Rechnung, die bildhaft als Ausdruck repräsentiert wird. Es ist nicht möglich, sie automatisch und elektronisch zu verarbeiten.
Eine PDF-Rechnung wird im elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. Gleichzeitig handelt es sich dabei um eine bildhaft repräsentierte Rechnung, die nicht automatisch und elektronisch verarbeitet werden kann.
Eine E-Rechnung hingegen wird elektronisch übermittelt und empfangen und kann gleichzeitig automatisch sowie elektronisch verarbeitet werden. Medienbrüche werden so vermieden.
Die E-Rechnungspflicht stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Mit Yaveon 365 EDI meistern Sie diese Anforderungen effizient und zuverlässig.
Das Akronym EDI steht für Electronic Data Interchange und meint den standardisierten, elektronischen Austausch von Dokumenten.
Eine digitale Signatur ist ein digitaler Stempel, der bestätigt, dass der Unterzeichner einen Dokumentenstand eindeutig „unterschrieben“ hat.
Wie BORT Zeit spart sowie täglich rund 430 Belege bearbeitet und warum das alles ohne externe Hilfe klappt, lesen Sie im Bericht.