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REACH-Verordnung

Was ist die REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung dient der Vereinheitlichung des Chemikalien­rechts in Europa. Die Abkürzung REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ oder auf Deutsch „Registrierung, Be­wer­tung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien“. Die Verordnung stammt aus dem Dezember 2006 ist seit 2007 in Kraft.

Welche Ziele und Grundsätze verfolgt die REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:

  • Bewertung von Risiken und Schutz für menschliche Gesundheit und Umwelt sicherstellen
  • Sammeln von Daten zu chemischen Stoffen
  • Verwendern Sicherheitsinformationen zukommen lassen

Sie beruht auf dem Grundsatz der Vorsorge. Unternehmen, die Industrie-Chemikalien herstellen und bzw. oder importieren sowie alle folgenden Anwender müssen vor Inverkehrbringung eines Produkts sicher­stellen, dass dieses keinen negativen Einfluss auf menschliche Gesundheit und die Umwelt nimmt.

Für welche Produkte gilt die REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung ist für sämtliche Industrie-Chemikalien gültig.

Für wen gilt die REACH-Verordnung?

Alle Unternehmen, die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse herstellen und bzw. oder impor­tieren, müssen die Vorgaben der REACH-Verordnung einhalten. Vor dem Inverkehr­bringen von Chemikalien müssen diese der REACH-Verordnung entsprechend registriert werden.

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Wer überwacht die Einhaltung der REACH-Verordnung?

Die EU-Mitgliedstaaten sind dafür zuständig, die Vorgaben der REACH-Verordnung zu überwachen. Dafür werden in der Regel Inspektoren eingesetzt.

Welche Phasen werden bei der Umsetzung von REACH durchlaufen?

  • 1. Registration/Regis­trierung

    Im ersten Schritt müssen Chemi­kalien vor deren Inverkehr­bringung bei der Europäischen Chemikalien­agentur (ECHA) registriert werden. Dafür ist notwendig, deren Identi­tät, Verwendung und Risiken anzugeben.

  • 2. Evaluation/Bewertung

    Auf Grundlage der gemachten Angaben erfolgt nun deren Bewertung durch die ECHA. Bei Bedarf kann die Europäische Chemikalienagentur zudem weitere Informationen anfordern. Der zweite Schritt beschäftigt sich also mit der Datenanforderung.

  • 3. Authorisation/Zulassung

    Stoffe, die besorgniserregend sind, müssen zum Teil zugelassen werden. Dafür muss zunächst die Zulassung beantragt werden. Überwiegen die Vorteile der Verwendung den offengelegten Risiken oder gibt es keine Alternative zum verwendeten Stoff, erfolgt in der Regel die Zulassung.

  • 4. Restriction/Beschrän­kung

    Zudem ist es im Umgang mit stark besorgniserregenden Stoffen möglich, die Herstellung, Ver­wendung und das Inverkehr­bringen zu beschränken. Solche Beschränkungen sind sowohl national aus auch auf europä­ischer Ebene möglich.

Welche Auswirkungen hat die REACH-Verord­nung?

Die wichtigste Auswirkung der REACH-Verordnung ist, das Erzeugen von Sicherheit. Zudem berechtigt sie Verbraucherinnen und Verbraucher dazu, Informationen zu den Chemikalien zu erhalten, die in Produkten enthalten sind. Die REACH-Verordnung stellt weiterhin sicher, dass besonders besorgnis­erregende Stoffe gesondert im Auge behalten werden.

Wie profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von REACH?

Verbraucherinnen und Verbrauchern gibt die REACH-Verordnung in erster Linie Sicherheit sowie Transparenz in der Verwendung von Chemikalien in Produkten.

Welche Herausforderungen gibt es bei der REACH-Verordnung?

Die Anwendung der REACH-Verordnung steht vor einigen Herausforderungen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um:

  • Komplexe und bürokratische Prozesse bei der Prüfung und Zulassung
    Besonders kleine und mittel­ständ­ische Unternehmen stehen beim Einreichen der benötigten Unterlagen und Informationen vor der hohen Hürde, Ressourcen und Fachkennt­nisse im nötigen Umfang bereit­zustellen.
  • Hohe Kosten
    Besonders bei der Registrierung von Chemikalien sowie Tests zur Erfüllung von Anforderungen entstehen durch Aufwände hohe Kosten.
  • Lückenhafte Angaben
    Es ist eine große Herausforderung, alle relevanten Informationen zu Chemikalien bereitzustellen und auf dem Laufenden zu halten. Gerade bei Stoffen, die schon länger im Einsatz sind, klaffen teils Informationslücken.
  • Nachteile für Innovationen und die Forschung
    Forscherinnen und Forscher sowie Teams, die sich der Entwicklung innovativer Ideen widmen, sehen die REACH- Verordnung teils als limi­tierenden Faktor. Die strengen Auflagen beschränken die Möglichkeiten.

Wie sieht die Zukunft der REACH-Verordnung aus?

Bei der Anwendung der REACH-Verordnung für jede einzelne Chemikalie handelt es sich um einen andauernden Prozess. Immer wieder werden Angaben und Sicherheit überprüft. Ähnlich verhält es sich auch mit der REACH-Verordnung an sich. Die EU-Kommission will Überarbeitungen vor­neh­men, konkrete Daten sind jedoch nicht bekannt. Die Überarbeitung könnte dabei folgende Anpassungen bzw. Aktuali­sier­ungen enthalten:

  • Anpassung an wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Entwicklung
  • Nachhaltigkeit mehr in den Fokus rücken
  • Intensivere Bewertung von Chemi­kalien
  • Mehr internationale Kooperation
  • Innovation und Forschung mehr in den Mittelpunkt stellen
  • Digitalisierung berücksichtigen

Welche Software erfüllt die Anforderungen der REACH-Verordnung?

Nicht jede Software ist auf die REACH-Ver­ordnung ausgelegt. Besonders im Be­reich Enterprise Resource Planning ist es jedoch wichtig, auf die Erfüllung der Regula­rien zu achten. Ein bewährtes System, das die Anforderungen der Chemieindustrie und damit der REACH-Verord­nung erfüllt, ist die ERP-Branchenlösung YAVEON ProBatch.

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    Kein Komma zu viel, kein Satzzeichen zu wenig: Katharina Miller schafft es, eigentlich komplexe Themen auf einfache und verständliche Sätze herunterzubrechen. Ihre Texte enthalten alles, was man sich von einer guten Content Marketing Managerin wünscht: Wissen aus mehr als fünf Jahren IT-Erfahrung, spannende Geschichten, gespickt mit dem nötigen Fachwissen, ansprechende Beispiele und Metaphern sowie vor allem eins: Mehrwert für den Leser. 

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