REACH-Verordnung
Was ist die REACH-Verordnung?
Die REACH-Verordnung dient der Vereinheitlichung des Chemikalienrechts in Europa. Die Abkürzung REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ oder auf Deutsch „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien“. Die Verordnung stammt aus dem Dezember 2006 ist seit 2007 in Kraft.
Welche Ziele und Grundsätze verfolgt die REACH-Verordnung?
Die REACH-Verordnung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
- Bewertung von Risiken und Schutz für menschliche Gesundheit und Umwelt sicherstellen
- Sammeln von Daten zu chemischen Stoffen
- Verwendern Sicherheitsinformationen zukommen lassen
Sie beruht auf dem Grundsatz der Vorsorge. Unternehmen, die Industrie-Chemikalien herstellen und bzw. oder importieren sowie alle folgenden Anwender müssen vor Inverkehrbringung eines Produkts sicherstellen, dass dieses keinen negativen Einfluss auf menschliche Gesundheit und die Umwelt nimmt.
Für welche Produkte gilt die REACH-Verordnung?
Die REACH-Verordnung ist für sämtliche Industrie-Chemikalien gültig.
Für wen gilt die REACH-Verordnung?
Alle Unternehmen, die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse herstellen und bzw. oder importieren, müssen die Vorgaben der REACH-Verordnung einhalten. Vor dem Inverkehrbringen von Chemikalien müssen diese der REACH-Verordnung entsprechend registriert werden.
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Wer überwacht die Einhaltung der REACH-Verordnung?
Die EU-Mitgliedstaaten sind dafür zuständig, die Vorgaben der REACH-Verordnung zu überwachen. Dafür werden in der Regel Inspektoren eingesetzt.
Welche Phasen werden bei der Umsetzung von REACH durchlaufen?
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1. Registration/Registrierung
Im ersten Schritt müssen Chemikalien vor deren Inverkehrbringung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden. Dafür ist notwendig, deren Identität, Verwendung und Risiken anzugeben.
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2. Evaluation/Bewertung
Auf Grundlage der gemachten Angaben erfolgt nun deren Bewertung durch die ECHA. Bei Bedarf kann die Europäische Chemikalienagentur zudem weitere Informationen anfordern. Der zweite Schritt beschäftigt sich also mit der Datenanforderung.
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3. Authorisation/Zulassung
Stoffe, die besorgniserregend sind, müssen zum Teil zugelassen werden. Dafür muss zunächst die Zulassung beantragt werden. Überwiegen die Vorteile der Verwendung den offengelegten Risiken oder gibt es keine Alternative zum verwendeten Stoff, erfolgt in der Regel die Zulassung.
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4. Restriction/Beschränkung
Zudem ist es im Umgang mit stark besorgniserregenden Stoffen möglich, die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen zu beschränken. Solche Beschränkungen sind sowohl national aus auch auf europäischer Ebene möglich.
Welche Auswirkungen hat die REACH-Verordnung?
Die wichtigste Auswirkung der REACH-Verordnung ist, das Erzeugen von Sicherheit. Zudem berechtigt sie Verbraucherinnen und Verbraucher dazu, Informationen zu den Chemikalien zu erhalten, die in Produkten enthalten sind. Die REACH-Verordnung stellt weiterhin sicher, dass besonders besorgniserregende Stoffe gesondert im Auge behalten werden.
Wie profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von REACH?
Verbraucherinnen und Verbrauchern gibt die REACH-Verordnung in erster Linie Sicherheit sowie Transparenz in der Verwendung von Chemikalien in Produkten.
Welche Herausforderungen gibt es bei der REACH-Verordnung?
Die Anwendung der REACH-Verordnung steht vor einigen Herausforderungen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um:
- Komplexe und bürokratische Prozesse bei der Prüfung und Zulassung
Besonders kleine und mittelständische Unternehmen stehen beim Einreichen der benötigten Unterlagen und Informationen vor der hohen Hürde, Ressourcen und Fachkenntnisse im nötigen Umfang bereitzustellen. - Hohe Kosten
Besonders bei der Registrierung von Chemikalien sowie Tests zur Erfüllung von Anforderungen entstehen durch Aufwände hohe Kosten. - Lückenhafte Angaben
Es ist eine große Herausforderung, alle relevanten Informationen zu Chemikalien bereitzustellen und auf dem Laufenden zu halten. Gerade bei Stoffen, die schon länger im Einsatz sind, klaffen teils Informationslücken. - Nachteile für Innovationen und die Forschung
Forscherinnen und Forscher sowie Teams, die sich der Entwicklung innovativer Ideen widmen, sehen die REACH- Verordnung teils als limitierenden Faktor. Die strengen Auflagen beschränken die Möglichkeiten.
Wie sieht die Zukunft der REACH-Verordnung aus?
Bei der Anwendung der REACH-Verordnung für jede einzelne Chemikalie handelt es sich um einen andauernden Prozess. Immer wieder werden Angaben und Sicherheit überprüft. Ähnlich verhält es sich auch mit der REACH-Verordnung an sich. Die EU-Kommission will Überarbeitungen vornehmen, konkrete Daten sind jedoch nicht bekannt. Die Überarbeitung könnte dabei folgende Anpassungen bzw. Aktualisierungen enthalten:
- Anpassung an wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Entwicklung
- Nachhaltigkeit mehr in den Fokus rücken
- Intensivere Bewertung von Chemikalien
- Mehr internationale Kooperation
- Innovation und Forschung mehr in den Mittelpunkt stellen
- Digitalisierung berücksichtigen
Welche Software erfüllt die Anforderungen der REACH-Verordnung?
Nicht jede Software ist auf die REACH-Verordnung ausgelegt. Besonders im Bereich Enterprise Resource Planning ist es jedoch wichtig, auf die Erfüllung der Regularien zu achten. Ein bewährtes System, das die Anforderungen der Chemieindustrie und damit der REACH-Verordnung erfüllt, ist die ERP-Branchenlösung YAVEON ProBatch.
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